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Ein Erzieher liest mit einigen Kindern ein Buch.

Zugangsvoraussetzungen

Ein Überblick

Ebenso wie die Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsablauf variieren auch die Zugangsvoraussetzungen in den verschiedenen Bundesländern. Hier finden Sie die für Sie passenden Informationen.

Berlin | Berlin


Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung erfüllt, wer

  • die Fachhochschulreife im Bereich Sozialwesen oder
  • die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw.
    die Fachhochschulreife und eine für die Ausbildung förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder
  • den mittleren Schulabschluss (MSA) und eine berufliche Vorbildung nachweisen kann wie
    – den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung im sozialpädagogischen bzw. sozialpflegerischen Bereich (z. B. Sozialassistenz) oder
    – eine Berufstätigkeit im sozialpädagogischen bzw. sozialpflegerischen Bereich von mindestens drei Jahren oder
    – den Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in einem anderen Bereich oder
    – eine Berufstätigkeit in einem anderen Bereich von mindestens vier Jahren.,
  • einen Vertrag über eine Praxistätigkeit in einem einschlägigen Arbeitsfeld (z. B. Kita, Schule und Jugendhilfe)
    mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Wochenarbeitszeit (d. h. einen Praxisplatz) vorlegen kann.

Gemeinsam können wir gern Ihre persönliche Situation besprechen.

Wir unterstützen Sie auch gern bei der Suche nach einer Arbeits-/Praxisstelle.
Hier finden Sie eine Stellenbörse für Quereinsteiger*innen: http://erzieher-werden-in-berlin.de/stellenboerse/anzeigen-lesen/


Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin mit uns!

Auf einen Blick

Braunschweig | Niedersachsen


Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen zur Aufnahme an die DAA Fachschule - Sozialpädagogik Braunschweig erfüllt, wer:

  • den Abschluss als Sozialpädagogischer Assistent / Sozialpädagogische Assistentin und mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch/Kommunikation, in Theorie und Praxis vorweisen kann oder
  • eine gleichwertige einschlägige Berufsausbildung und mindestens 600 Stunden einschlägige Praxis oder eine einjährige Berufstätigkeit nachweisen kann oder
  • einen erfolgreichen Abschluss der 13. Klasse des Beruflichen Gymnasiums - Gesundheit und Soziales - mit Schwerpunkt Sozialpädagogik (mit 600 nachgewiesenen Praxisstunden) absolviert hat und erfolgreich an einem Aufnahmegespräch an unserer Schule teilgenommen hat.

Informationen zu weiteren Aufnahmevoraussetzungen und zum Quereinstieg in Niedersachsen finden Sie in der Broschüre des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Broschüre zum Download


Training pathways and lateral-entry

Training pathways and lateral-entry routes to qualifying as a Child and Youth Care Practitioner (Erzieher(in)) in Lower Saxony.

Download a pdf-document

Dresden | Sachsen


Zugangsvoraussetzungen (gemäß § 73 FSO):

1. Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und

a) der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- und Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,

b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- und Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie dem Bildungsgang förderliche ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder

c) eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung oder

2. der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie

3. die gesundheitliche Eignung, welche durch ein ärztliches Attest, dass bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein darf, nachzuweisen ist.

Für die berufliche Tätigkeit werden das Freiwillige Soziale Jahr, der Bundesfreiwilligendienst und der Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderlichen Tätigkeit abgeleistet wird.


NEU! Ab dem Schuljahr 2023/2024 kann die Fachschule auch mit einem erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule in einer anderen Fachrichtung oder der allgemeinen Hochschulreife und zusätzlich einer einschlägigen sozialpädagogischen Tätigkeit von mindestens sechs Wochen besucht werden! (Verordnung des Sächsischen Kultusministeriums vom 27.06.2023)