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Ein Erzieher liest mit einigen Kindern ein Buch.

Zugangsvoraussetzungen

Ein Überblick

Ebenso wie die Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsablauf variieren auch die Zugangsvoraussetzungen in den verschiedenen Bundesländern. Hier finden Sie die für Sie passenden Informationen.

Berlin | Berlin


Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung erfüllt, wer

  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen jeweils gleichwertigen Abschluss oder Bildungsstand in einem Bildungsgang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erworben hat oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen jeweils gleichwertigen Abschluss oder Bildungsstand in einem anderen Bildungsgang erworben hat und eine für das Fachschulstudium förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen nachweisen kann oder
  • den mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss oder Bildungsstand erworben hat und über eine berufliche Vorbildung verfügt. „Berufliche Vorbildungen“ sind entweder
    – der erfolgreiche Abschluss:
  • einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder
  • einer mindestens zweijährigen nicht einschlägigen Berufsausbildung und der Nachweis einer für das Fachschulstudium förderlichen Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder
  • eine Berufstätigkeit im Umfang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit
  • in einem einschlägigen Arbeitsfeld und einer Dauer von mindestens drei Jahren oder
  • in einem nicht einschlägigen Arbeitsfeld und einer Dauer von mindestens vier Jahren. 

Für die Fachschulausbildung förderlich oder einschlägig sind Berufsausbildungen, Tätigkeiten oder Berufstätigkeiten in sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder familienpflegerischen Arbeitsfeldern. 

Auf die Berufstätigkeit werden bis zu insgesamt höchstens einem Jahr angerechnet: 

1. die selbständige Führung eines Haushalts mit mindestens drei Personen, 

2. die selbständige Führung eines Haushalts mit zwei Personen, wenn dem Haushalt eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehört,

3. die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und

4 die Erfüllung einer Dienstpflicht nach Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, soweit der Einsatz in einem sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder famillienpflegerischen Tätigkeitsbereich erfolgte.


Gemeinsam können wir gern Ihre persönliche Situation besprechen.

Wir unterstützen Sie auch gern bei der Suche nach einer Arbeits-/Praxisstelle.
Hier finden Sie eine Stellenbörse für Quereinsteiger*innen: http://erzieher-werden-in-berlin.de/stellenboerse/anzeigen-lesen/


Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin mit uns!

Auf einen Blick

Braunschweig | Niedersachsen


Zugangsvoraussetzungen an unserer Fachschule in Braunschweig 

Voraussetzungen zur Aufnahme an die DAA Fachschule - Sozialpädagogik Braunschweig erfüllt, wer:

  • den Abschluss als Sozialpädagogischer Assistent / Sozialpädagogische Assistentin und mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch/Kommunikation, in Theorie und Praxis vorweisen kann oder
  • eine gleichwertige einschlägige Berufsausbildung und mindestens 600 Stunden einschlägige Praxis oder eine einjährige Berufstätigkeit nachweisen kann oder
  • einen erfolgreichen Abschluss der 13. Klasse des Beruflichen Gymnasiums - Gesundheit und Soziales - mit Schwerpunkt Sozialpädagogik (mit 600 nachgewiesenen Praxisstunden) absolviert hat und erfolgreich an einem Aufnahmegespräch an unserer Schule teilgenommen hat.

Informationen zu weiteren Aufnahmevoraussetzungen und zum Quereinstieg in Niedersachsen finden Sie in der Broschüre des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Broschüre zum Download


Training pathways and lateral-entry

Training pathways and lateral-entry routes to qualifying as a Child and Youth Care Practitioner (Erzieher(in)) in Lower Saxony.

Download a pdf-document

Dresden | Sachsen


Zugangsvoraussetzungen (gemäß § 73 FSO):

1. Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und

a) der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- und Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,

b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- und Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie dem Bildungsgang förderliche ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder

c) eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung oder

2. der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie

3. die gesundheitliche Eignung, welche durch ein ärztliches Attest, dass bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein darf, nachzuweisen ist.

Für die berufliche Tätigkeit werden das Freiwillige Soziale Jahr, der Bundesfreiwilligendienst und der Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderlichen Tätigkeit abgeleistet wird.


NEU! Ab dem Schuljahr 2023/2024 kann die Fachschule auch mit einem erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule in einer anderen Fachrichtung oder der allgemeinen Hochschulreife und zusätzlich einer einschlägigen sozialpädagogischen Tätigkeit von mindestens sechs Wochen besucht werden! (Verordnung des Sächsischen Kultusministeriums vom 27.06.2023)