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Eine Frau rechnet auf dem Taschenrechner und sitzt an ihrem Schreibtisch.

Finanzierung und Förderung

Allgemeine Informationen

Aus- und Weiterbildung kostet Geld. Es stellt sich deshalb zu Recht die Frage, wie Kurse oder komplette Ausbildungsgänge bezahlt werden sollen. Neben der steuerlichen Geltendmachung gibt es hierzu bundesweite und regionale Förderprogramme, über die man eine Ausbildung oder eine Weiterbildung bezuschussen oder komplett finanzieren kann.

Einen guten Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten erhalten Sie im Artikel "Weiterbildung finanzieren: diese Fördermittel gibts für Wissensdurstige" der Stiftung WARENTEST vom 8. August 2018.  

Bürgergeld und Weiterbildungsgeld


Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Wenn Sie bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, haben Sie von nun an einen Anspruch auf das Bürgergeld – ohne, dass Sie dafür neue Anträge stellen müssen.

Für mehr Informationen zum Bürgergeld klicken Sie bitte hier.

Arbeitgeber*innen-Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III


Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen! Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)


Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die öffentliche Hand die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen. Nähere Informationen über Ihre Fördermöglichkeiten erfahren Sie von Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter. Weitere Informationen zum Thema AVGS finden Sie hier.

Bildungsgutschein/Förderung beruflicher Weiterbildung


Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gern!

Ausführliche Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein

Bildungsprämie


Die Bundesregierung möchte die Bereitschaft ihrer Bürger unterstützen, durch private Investitionen in die berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen. Zu diesem Zwecke führte sie eine "Bildungsprämie" ein. Ein Kostenzuschuss bis zu 500,00 Euro ist möglich.

Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie unter www.bildungspraemie.info

Initiative "Zukunftsstarter"


Die Initiative "Zukunftsstarter" der Agentur für Arbeit richtet sich an Personen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss und ermöglicht durch Umschulungen, Aus- und Weiterbildungen einen beruflichen Neustart. Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie auf Ihrem Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss.

Ausführliche Informationen zur Initiative "Zukunftsstarter" unter https://www.arbeitsagentur.de/k/zukunftsstarter 

Aufstiegs-BAföG


Seit dem 1. August 2016 gilt das aktualisierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das Bildungswilligen attraktivere Förderbedingungen bietet und damit noch mehr Menschen den Zugang dazu ermöglicht.

Wer sich berufsbegleitend oder auch in Vollzeit neue Karrierechancen erarbeiten möchte, kann das jetzt mit einer erweiterten Förderung und weniger Bürokratie. So kann beispielsweise der Förderantrag direkt online gestellt werden.

Das neue Aufstiegs-BAföG ist attraktiver und insbesondere familienfreundlicher.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de

WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)


Die Bundesagentur für Arbeit bietet über das Programm WeGebAU insbesondere älteren Beschäftigten und jüngeren Erwerbspersonen ohne Berufsabschluss finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer qualifizierenden Weiterbildung an, so dass sie den steigenden beruflichen Anforderungen besser gewachsen sind. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Zeitraum, in dem sich der Arbeitnehmer im Programm WeGebAU qualifiziert.

Wir entwickeln passgenaue Konzepte für Sie. Erkundigen Sie sich bei uns!

Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Schüler*innen-BAföG


Für Schüler*innen an den DAA-Fachschulen im Gesundheitsbereich gilt das vom Einkommen der Eltern abhängige Schüler-BAföG. Das BAföG für Schüler*innen muss nicht zurückgezahlt werden. BAföG kann im Einzelfall auch über das 30. Lebensjahr hinaus gewährt werden.

Weitere Informationen zum BAföG

www.bafoeg-rechner.de

www.das-neue-bafoeg.de

Infoline 0800  2236341 (gebührenfrei)

Bildungskredit


Die Bundesregierung bietet den Schüler*innen der DAA-Fachschulen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (bei einer dreijährigen Berufsausbildung: ab dem zweiten Ausbildungsjahr) die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit – auch zusätzlich zum BAföG! – in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden nur Vollzeitausbildungen und Vollzeitstudiengänge. Die Förderung in Höhe von bis zu € 7.200 erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres.

Weitere Informationen zum Bildungskredit

www.bildungskredit.de

Infoline 0800  2236341 (gebührenfrei)

Berufsförderungswerk der Bundeswehr


Zeitsoldat*innen werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gefördert. Je nach gesetzlichem Anspruch stehen Soldat*innen während oder nach der Dienstzeit externe Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen u. a. Berufsorientierungsseminare, Sprach- und Computerkurse, (Berufs-) Schulabschlüsse, Aufstiegsfortbildungen und vieles mehr.

Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

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