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Eine junge Frau steht nach einem Berufssprachkurs in einem Büro.

Berufssprachkurse (Bsf)

Nach dem Integrationskurs weiter Deutsch lernen

Sie haben den Integrationskurs abgeschlossen und möchten weiter Deutsch lernen? Dann besuchen Sie unsere berufsbezogenen Deutschkurse nach §45 a, gefördert durch das BaMF. 

In diesen Kursen können Sie ihre bisher erworbenen Sprachkenntnisse auffrischen, festigen und weiter ausbauen. 

Sie trainieren sprechen, schreiben, hören und lesen mit Themen aus dem Bereich Arbeit und Beruf. 

Inhalte


In diesen Kursen lernen Sie passend zur Niveaustufe Wortschatz und Grammatik in rezeptiven und produktiven Fähigkeiten Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben.
Inhaltlich geht es um die Themen Arbeit und Beruf. 

Zum Beispiel:

  • Bewerbung
  • kollegiale Gespräche, 
  • Formulare und berufliche Mails, 
  • Telefonate mit Kolleg*innen und Kund*innen
  • berufliche Texte lesen und verstehen
  • und anderes mehr…

Niveaustufen


Die berufsbezogene Sprachförderung vom BaMF gibt es für verschiedene Niveaustufen:
Das Ziel A2: für diejenigen, die im Integrationskurs auch mit der Wiederholung die in der Prüfung nicht bestanden A2 erreichen konnten.
Das Ziel B1: für diejenigen, die im Integrationskurs auch mit der Wiederholung die Prüfung nicht bestanden haben, aber A2 erreicht haben.
Das Ziel B2: für diejenigen, die erfolgreich eine DTZ- oder eine B1-Prüfung absolviert haben und nun das nächste Sprachniveau erreichen möchten.
Das Ziel C1: für diejenigen, die erfolgreich eine B2-Prüfung absolviert haben und nun das nächste Sprachniveau erreichen möchten.

Teilnahmevoraussetzungen


  • Der Integrationskurs wurde vollständig abgeschlossen 
  • Es liegt eine Berechtigung/eine Verpflichtung zur Teilnahme vor

Eine Berechtigung/Verpflichtung erhalten Sie vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder auch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Mit der Berechtigung/Verpflichtung können Sie sich zu einem Kurs anmelden. Bringen Sie dazu Ihr letztes Sprachzertifikat mit. Ist dieses Zeugnis älter als 6 Monate, wird mit Hilfe eines Tests ermittelt, welcher Sprachkurs erforderlich ist.

Dauer


Die Kurse dauern zwischen 300 und 500 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. 

Fahrtkosten


Für Teilnehmende, die mehr als 3 km Fußweg zum Schulungsort haben, wird ein Antrag auf Fahrtkostenerstattung gestellt. Nur wenn Sie nicht kostenbefreit sind, werden die Fahrtkosten auch nicht erstattet.

Abschluss


Ziel der Kurse ist das erfolgreiche Absolvieren einer Zertifikatsprüfung (telc). Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, ist es möglich, die Prüfung zu wiederholen. Die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung (telc) ist kostenlos.

Spezielle Berufssprachkurse für Auszubildende und Beschäftigte

Berufssprachkurse für Ausuzbildende (Azubi-BSK)


Teilnehmen können Auszubildende mit Migrationshintergrund,

  • bei denen ein Sprachförderungsbedarf besteht,
  • die einen vertrag für eine duale Ausbildung mit einem Betrieb abgeschlossen haben und
  • somit berufsschulpflichtig sind.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterscheidet mit dem Ziel möglichst passgenauer und homogener Kurse, in denen prinzipiell alle Ausbildungsberufe vertreten sein können, zwischen folgenden vier Berufsbereichen:

  • Gewerbe, Handwerk und Technik
  • Pflege
  • Hotel und Gastronomie
  • Lager und Logistik

Ablauf

Ein ausbildungsbegleitender Azubi-BSK umfasst i.d.R. ein gesamtes Berufsschuljahr. Durch eine Reihung der Kurse kann eine Förderung über die gesmate Ausbildungsdauer erfolgen. Auch ausbildunsgvorbereitende Azubi-BSK sind möglich. 

Die Azubi-BSK finden direkt in der Berufsschule, bei einem nahegelegenen Sprachkursträger oder in digitalem Format statt.

Es besteht die Möglichkeit einer hybriden Kursdurchführung, die Präsenz- und Online-Unterricht kombiniert.


Anmeldung

Die Berechtigung zur Teilnahme wird durch die Auszubildenden oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt. Bei einer Genehmigung erhalten die Antragstellenden eine Teilnahmeberechtigung. Die Kursanmeldung erfolgt direkt vor Ort in Zusammenarbeit mit dem Kursträger und der berufsbildenden Schule. Eine Antragstellung aus dem Ausland ist ebenfalls möglich. 

Mehr Infos unter: www.bamf.de/azubi-bsk


Kosten

Die Kosten für eine Teilnahme an einem Azubi-BSK einschließlich benötigter Lehr- und Lernmedien werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen. Eine Erstattung der Fahrtkosten ist zusätzlich möglich. 

Job-Berufssprachkurs | Dresden


Ziel des Job-BSK ist eine effektivere Kommunikation am Arbeitsplatz in deutscher Sprache, sodass Arbeitsabläufe entsprechend dem bisher erreichten Sprachniveau A2 oder B1 möglichst kompetent umgesetzt werden können, weniger Verständnisprobleme entstehen und eine berufliche Weiterentwicklung Schritt für Schritt ermöglicht wird.

Teilnehmende werden dabei gezielt gestärkt, die für sie relevanten sprachlichen Herausforderungen sowohl auf mündlicher als auch auf schriftlicher Ebene im beruflichen Kontext immer besser zu bewältigen. Ihre Motivation steigt durch das Erfolgserlebnis, das Gelernte idealerweise sofort in der Praxis anwenden zu können und somit erfolgreicher und effektiver sprachlich zu handeln.

Der Job-BSK richtet sich an Teilnehmende mit grundständigen deutschen  Sprachkenntnissen (B1 nach GER, mindestens aber A2).

Eine Teilnahme in Teilzeit umfasst 150 UE.

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