Nonstop
Erste Vokabeln schon vor dem Integrationskurs
Sie sind neu in Deutschland und haben nur wenige oder noch gar keine Sprachkenntnisse? Sie warten auf Ihren Platz in einem Integrationskurs, doch der nächste Kurs startet erst in einigen Wochen? Nutzen Sie die Zeit vor dem Integrationskurs sinnvoll und überbrücken Sie sie mit unserem Angebot "Nonstop", um erste Vokabeln zu lernen und mit anderen ins Gespräch zu kommen.
Dabei werden Kommunikation, Lesen und Schreiben, aber auch mathematische Themen trainiert. Ihr individueller Lernstand und -wunsch werden stets berücksichtigt. Wir unterstützen Sie dabei, selbstsicher im Umgang mit unserer Kultur im Alltag und Job zu werden.
Inhalte
Themenbereich 1: Integrationstraining
- Profiling (Stärkenanalyse, Kompetenzbilanz)
- Berufsorientierung (Vorstellung Berufsfelder, Infos zum deutschen Ausbildungssystem)
- Arbeitsmarkt (Überblick Stellenmarkt und Bewerbungsmöglichkeiten)
- Leben und Arbeiten in Deutschland (Werte, Normen, Kommunikation, Bewerbungstraining)
- eServices (Nutzung digitaler Medien im Bewerbungsprozess)
Themenbereich 2: Berufsbezogene Förderung in Lesen, Schreiben und Rechnen
- Leseverständnis verbessern
- Rechtschreibung & Grammatik (Wortarten, Satzbildung, Zeichensetzung)
- Kommunikation im Beruf (Vorstellungsgespräche, Gesprächsregeln)
- Textverarbeitung (Rechnungen erstellen etc.)
- Berufsbezogenes Schreiben (z. B. einen Arbeitsplan erstellen)
- Rechnen für die Arbeit (Volumen-, Verbrauchs-, Dreisatz- und Prozentrechnungen)
Termine und Dauer
- Beginn auf Anfrage
- Bis zu 13 Wochen à 25 Unterrichtseinheiten
Vorteile
- Niveauübergreifend für jedes Sprachniveau
- Sie lernen in einer Kleingruppe von maximal 8 Teilnehmer*innen
- Zusätzliche Einzelcoachings zur Festlegung und Überprüfung der individuellen Lernziele
- Wir machen zwei Exkursionen in Betriebe, was Ihnen helfen wird, direkt einen praktischen Eindruck von der Arbeitswelt zu bekommen.
Kosten und Förderung
- Förderung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
- Zugelassen nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Wenn Sie arbeitssuchend, arbeitslos bzw. ausbildungssuchend gemeldet sind, erfolgt die Berechtigung durch das zuständige Jobcenter oder durch die zuständige Agentur für Arbeit.
Fragen?
Wir beraten Sie gern. Bitte wenden Sie sich an Ihren Standort.