Stern

Erfolgreiche Absolvent*innen

Stern

Erfolgreiche Absolvent*innen

Jetzt den nächsten großen Schritt wagen.

zu unseren Kontaktdaten

E-Mail
Ein Pflegefachmann sitzt mit einer Patientin im Grünen.

Umschulung zum*zur Pflegefachmann/-frau | Dresden & Kassel

Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege

Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden zusammengelegt. Das Pflegeberufegesetz und die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe treten am 1. Januar 2020 in Kraft

Pflegefachleute betreuen und versorgen Menschen in allen Versorgungsbereichen der Pflege (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege). Sie führen ärztlich veranlasste Maßnahmen aus, assistieren bei Untersuchungen, dokumentieren Patientendaten und wirken bei der Qualitätssicherung mit.

Inhalte


Die Lehrjahre sind in Theorie- und Praxisblöcke unterteilt. Der theoretische Teil der Ausbildung findet in der Schule statt und umfasst folgende Lernbereiche:

  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
  • Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten
  • Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen

Der praktische Teil der Umschulung findet in Ihrem Ausbildungsbetrieb statt. Dort stehen Ihnen geschulte Praxisanleiter*innen zur Seite und auch unser Fachschulteam unterstützt Sie kontinuierlich während des Praxiseinsatzes.


Aufgrund der langjährigen Erfahrungen bieten wir Ihnen im 3. Umschulungsjahr die Spezialisierung im Bereich Altenpflege an.

Einsatzgebiete


Als Pflegefachmann/-frau finden Sie Beschäftigung in erster Linie

  • in Kliniken
  • in Altenwohn- und -pflegeheimen
  • bei ambulanten Pflegediensten
  • in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  • in Facharztpraxen oder Gesundheitszentren
  • in Hospizen
  • in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung

Praktikum

Zusätzlich zur praktischen Ausbildung gibt es acht Pflichteinsätze in Praktikumsstellen, dazu gehören verschiedene Schwerpunkte wie etwa der Einsatz in Pflegeheimen, im ambulanter Pflegedienst, in der pädiatrischen Versorgung oder psychiatrischen Einrichtungen. Unsere Kooperationen mit verschiedenen Pflegeeinrichtungen und –anbietern ermöglichen eine Vielzahl an Einsatzgebieten in allen Bereichen.

Dauer und Ablauf


Die berufspraktische Ausbildung gliedert sich folgendermaßen:

  1. Ausbildungsjahr: 11-wöchiges Blockpraktikum in einer Kindertagesstätte
  2. Ausbildungsjahr: 11-wöchiges Blockpraktikum in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
  3. Ausbildungsjahr: 11-wöchiges Blockpraktikum in einer Einrichtung nach Wahl des/r Schülers/in

Voraussetzungen


1. Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und

  • der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- und Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
  • der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- und Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie dem Bildungsgang förderliche ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
  • eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung oder

2. der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie

3. die gesundheitliche Eignung, welche durch ein ärztliches Attest, dass bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein darf, nachzuweisen ist.


Für die berufliche Tätigkeit werden das Freiwillige Soziale Jahr, der Bundesfreiwilligendienst und der Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit abgeleistet wird.

Förderung


Seit dem Schuljahr 2015/16 besteht an unserer Schule die Möglichkeit, dass wir die Ausbildung als Umschulung anbieten können. Das bedeutet, dass die finanzielle Förderung der Ausbildung der ersten zwei Ausbildungsjahre durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter erfolgt. Das dritte Jahr wird über ein Programm des ESF durch die Sächsische Aufbaubank finanziert.

Fragen?

Wir beraten Sie gern. Bitte wenden Sie sich an die